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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Online Entwicklung
Vertragsbedingungen über die Entwicklung und Einrichtung einer
Website oder Online Anwendung
Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen.
(2) Bei Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 24 AGBG sind, werden
andere Bedingungen nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir unsere Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden erbringen.
Unsere Bedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle
künftigen Verträge mit dem Kunden.
Vertragsleistung des Anbieters
(1) Wir konzipieren nach den inhaltlichen und gestalterischen Vorgaben des
Kunden eine Website und erstellen diese Website.
(2) Das Speichern der Site auf einen Webserver gehört mangels abweichen -
der Vereinbarung nicht zu der von uns geschuldeten Vertragsleistung.
Projektdurchführung
Der Kunde benennt einen Mitarbeiter, der für die gesamte Projektdurchführung verantwortlicher Gesprächspartner bleibt. Die Vertragspartner nehmen
nach Vereinbarung Kontakt miteinander auf, um die Entwicklungsschritte
und die Abnahmetermine abzustimmen.
Kündigungsrechte
(1) Der Kunde kann den Vertrag gemäß § 649 BGB jederzeit bis zur Vollendung des Werkes kündigen. Bei Kündigung des Kunden gelten für unseren
Vergütungsanspruch die Regelungen des § 649 Satz 2 BGB.
(2) Wir können unter Beachtung der §§ 642 und 643 BGB den Vertrag
kündigen, falls sich der Kunde mit erforderlichen Mitwirkungshandlungen in
Verzug befindet.
(3) Die Kündigungsrechte der Vertragspartner nach sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen bleiben unberührt.
Konzeption
Bis spätestens vier Wochen nach Vertragsabschluß stellt der Kunde uns alle
erforderlichen Vorgaben und Vorlagen zur Verfügung. Wir erarbeiten eine
Konzeption, die die Einzelheiten der Gestaltung insbesondere in struktureller, grafischer und funktionaler Hinsicht abschließend aufführt.
Entwurf, Abnahme
(1) Wir erstellen aufgrund der Konzeption einen Entwurf der Site. Aus
diesem Entwurf sind Struktur und grafisches Erscheinungsbild der Site
ersichtlich. Die Funktionen werden durch Platzhalter vertreten.
(2) Der Kunde nimmt den Entwurf spätestens zwei Wochen nach Erstellung
ab.
Änderungswünsche nach Abnahme des Entwurfes
Wir brauchen Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich des Entwurfes
nur zu berücksichtigen, wenn uns der Kunde diese binnen zweier Wochen
nach Abnahme des Entwurfs mitgeteilt hat und wenn er sich zur Vergütung
des vom uns zu spezifizierenden Mehraufwandes an Zeit und Kosten
verpflichtet.
Endgültige Version der Site, Abnahme
(1) Wir erstellen aufgrund des Entwurfes und etwaiger beachteter
Änderungswünsche die endgültige Version der Site.
(2) Spätestens zwei Wochen nach Erstellung der endgültigen Version der
Site nimmt der Kunde diese in unserer Anwesenheit ab. Bei der Abnahme
übergeben wir dem Kunden die Site einschließlich der zugehörigen Dateien
auf Datenträger.
Vergütung, Fälligkeitszinsen
(1) Nach Abnahme des Entwurfes werden 30% des vereinbarten Honorars
fällig. Der Rest wird nach Abnahme der Site in der endgültigen Version fällig.
Daten- und Vorlagensicherung
(1) Bevor uns der Kunde Daten und Vorlagen zugänglich macht, erstellt der
Kunde aktuelle und vollständige Sicherungskopien auf jeweils geeigneten
Datenträgern. Die Pflicht des Kunden zur Daten- und Vorlagensicherung
bezieht sich nicht nur auf digitalisierte Daten, sondern beispielsweise auch
auf Diapositive, Text- und Scanvorlagen.
(2) Der Kunde führt eine aktuelle und vollständige Datensicherung durch,
bevor er uns Zugriff auf seinen Rechner gewährt. Hat der Kunde keine aktuelle oder vollständige Datensicherung vorgenommen, weist er uns auf diesen
Umstand hin, bevor er uns Zugriff auf seinen Rechner gewährt.
(3) Der Kunde bewahrt die Datenträger, die die Sicherungskopien enthalten,
sowie die sonstigen Informationsträger (Fotokopien, Diapositivduplikate etc.)
sorgfältig auf.
Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung für die von uns geschuldeten Vertragsleistungen
bestimmt sich vorbehaltlich der in Nr. 12 Abs. 1 und 2 getroffenen Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Kunde zeigt uns Mängel unverzüglich schriftlich an.
Schadensersatzhaftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Wir haften nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Wir haften
jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Höhe nach ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten auf den Umfang vorhersehbarer Schäden begrenzt.
(3) Für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung gelten die gewährleistungsrechtlichen Verjährungsregelungen.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
begrenzt ist, gilt dies auch hinsichtlich der persönlichen Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Rechte an den Inhalten
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in die Site aufzunehmenden Inhalte
entweder selbst zu erstellen oder Lizenzen für diese Inhalte zu erwerben.
Diese Rechte verbleiben bei dem Kunden. Dies gilt auch, soweit die Inhalte
nicht selbständiger Gegenstand von Schutzrechten sein können.
Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an der Site, Veröffentlichungsbefugnis
(1) Der Kunde ist zur Veröffentlichung der Site im Internet zeitlich unbegrenzt
und ausschließlich berechtigt.
(2) Im Übrigen stehen uns das Urheberrecht und sonstige Schutzrechte an
der Site zu, soweit unsere Leistung nach dem Urheberrechtsgesetz und den
sonstigen Schutzgesetzen schutzfähig ist. Wir dürfen beispielsweise unseren
Namen und/oder unsere Marke, einen Urheber- und Schutzrechtsvermerk
sowie unsere Anschrift in der Site nennen und darauf hinweisen, dass wir die
Site erstellt haben. Wir sind berechtigt, einen hyperlink von der erstellten Site
auf unsere Homepage und umgekehrt anzubringen.
Anwendbares Recht
Auf den Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand gegenüber kaufmännischen Kunden ist unser Geschäfts -
sitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen
Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
(2) Unser Geschäftssitz ist auch Erfüllungsort.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im
Sinne des § 24 AGBG.
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die
Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung
auch für alle künftigen Verträge mit dem Besteller.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zum Zwecke
der Vertragsausführung getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt.
Angebot
Wir können Bestellungen binnen einer Frist von zehn Tagen ab deren
Zugang annehmen.
Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise ab Lager. Die Verpackung wird gesondert berechnet.
(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Kaufpreis binnen einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig. Der Besteller ist zur Skontierung nur aufgrund besonderer schriftlicher
Vereinbarung berechtigt.
(4) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugs -
zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Wir können einen nachgewiesenen höheren
Verzugsschaden fordern. Dem Besteller steht der Nachweis offen, dass uns
als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
(5) Der Besteller kann nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der
Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur für solche Ansprüche geltend
machen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
Verpackung
Wir nehmen Transportverpackungen und sonstige Verpackungen nach der
Verpackungsverordnung nicht zurück.
Gefahrübergang
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung ab Lager vereinbart.
(2) Auf Wunsch des Bestellers schließen wir auf seine Kosten eine
Transportversicherung ab.
Gewährleistung
(1) Bei einem gewährleistungspflichtigen Mangel der Kaufsache sind wir
nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Wir tragen die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen
höchstens bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine angemessene
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
(2) Fehlt der Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft, haften wir nach den
gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
Dies gilt nicht, soweit sich unsere Zusicherung lediglich darauf bezieht, dass
die Lieferung vertragsgemäß ist.
(3) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers erlöschen, wenn er seinen
Rügeobliegenheiten nach §§ 377, 378 HGB nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Schadensersatzhaftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften
für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Höhe nach ist die Haftung bei leicht fahrlässiger
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Umfang vorhersehbarer
Schäden begrenzt.
(2) Unberührt bleibt unsere Schadensersatzhaftung nach Nr. 6 Abs. 2
unserer Verkaufsbedingungen sowie nach den zwingenden Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
begrenzt ist, gilt dies auch hinsichtlich der persönlichen Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Schäden zu
versichern.
(3) Bei Pfändungen und sonstigen Maßnahmen Dritter hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Kann der Dritte uns die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht
erstatten, können wir den Besteller hierauf in Anspruch nehmen.
(4) Der Besteller darf die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang durch
Verkauf veräußern.
(5) In Höhe des Brutto-Rechnungsendbetrages unserer Forderung tritt der
Besteller bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus dem Verkauf
gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen, und zwar unabhängig davon,
ob er die Kaufsache unverarbeitet oder verarbeitet weiterverkauft. Wir
ermächtigen den Besteller, die abgetretene Forderung einzuziehen. Wir
werden unser Einziehungsrecht nicht ausüben, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(6) Falls einer der in Abs. 5 Satz 2 genannten Umstände eintritt, können wir
verlangen, dass uns der Besteller die Identität der abgetretenen Forderungen
einschließlich des Schuldners bekannt gibt, alle zur Einziehung erforderlichen
Angaben macht, die erforderlichen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern oder Dritten die Abtretung anzeigt.
(7) Der Besteller nimmt eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung stets für
uns vor. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht uns gehörenden Sachen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis der Wertes der Kaufsache (Brutto-Rechnungsendbetrag) zu den
anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten ist unsere Sache.
Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt deutsches
Recht, auch wenn der Besteller seinen Geschäftssitz im Ausland hat. Die
Geltung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist
ausgeschlossen.
Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Falls der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen
Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
(2) Falls sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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